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A1-Bescheinigung Checkliste 2026

Schritt für Schritt zur korrekten A1-Bescheinigung für polnische Mitarbeiter in Deutschland. Interaktiv abhaken — nichts vergessen.

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Vorab klären: Brauchen Sie eine A1?
Tipp: Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer im Heimatland (Polen) sozialversichert ist. Sie schützt Sie als Arbeitgeber bei Zollkontrollen auf der Baustelle.
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Antragstellung (vor Arbeitsbeginn!)
Wichtig: Seit 2025 werden papiergebundene A1-Bescheinigungen NICHT mehr akzeptiert. Nur das digitale Verfahren ist gültig. Bei Kontrolle muss die A1 elektronisch nachweisbar sein.
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Benötigte Unterlagen
Tipp: Bitten Sie den polnischen Arbeitgeber oder Ihre Personalvermittlung, die Unterlagen vorab zusammenzustellen. Wir bei SelfDevelopment unterstützen Sie dabei kostenfrei.
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Meldepflichten in Deutschland
Achtung Bußgelder: Fehlende A1-Bescheinigung oder Zollanmeldung kann zu Bußgeldern bis zu 500.000 € führen. Bei Mindestlohnverstößen drohen bis zu 30.000 €.
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Vor Ort: Kontrolle & Nachweise
Gut zu wissen: Polnische Arbeitnehmer sind EU-Bürger — seit 2026 gilt die neue Beratungspflicht nur für Drittstaatler, NICHT für EU-Bürger. Das macht die Beschäftigung polnischer Fachkräfte besonders unkompliziert.

Unterstützung bei der A1-Bescheinigung?

Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung — von der A1-Beantragung bis zur Zollanmeldung. Alles aus einer Hand.

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Diese Checkliste dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung — Ausland (DVKA) oder an ZUS in Polen. Stand: 2026.