Welche Steuerklasse kommt für Sie infrage? Orientierung für Ihr Hauptarbeitsverhältnis in Deutschland.
Für unbeschränkt Steuerpflichtige. Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner, die nicht dauerhaft getrennt leben. Bei Wohnsitz im Ausland oder einer Trennung bitte die Voraussetzungen beim Finanzamt prüfen.
Die Einordnung hängt vom Todesjahr und Ihrer Situation ab. Im Kalenderjahr nach dem Todesfall kommt Klasse III infrage, wenn beide Partner beim Todesfall unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt lebten.
Für das Todesjahr und spätere Jahre lassen Sie die passende Klasse bitte vom Finanzamt bestätigen. Ohne diese Angaben zeigen wir keine konkrete Klasse an.
| Klasse | Für wen? | Grundfreibetrag 2026* |
|---|---|---|
| I | Ledige und Geschiedene; Verwitwete je nach Zeitpunkt | 12.348 € |
| II | Alleinerziehende (+ Entlastungsbetrag 4.260 €) | 12.348 € + 4.260 €* |
| III | Auf gemeinsamen Antrag: III/V; bestimmte Verwitwete | 24.696 € |
| IV | Verheiratete: Standard IV/IV, auch mit Faktor möglich | 12.348 € |
| V | Verheiratete (Partner hat StKl III) | Kein eigener Ansatz |
| VI | Zweites und weiteres Arbeitsverhältnis (nicht pauschal versteuert) | Kein eigener Ansatz |
*Vereinfachte Jahreswerte für den Lohnsteuerabzug, keine Bruttolohn-Freigrenzen. Klasse II: zusätzlich 4.260 € Entlastungsbetrag bei erfüllten Voraussetzungen, plus 240 € je weiterem Kind; gegebenenfalls zeitanteilig. Weitere Pauschalen sind nicht dargestellt.
Quellen: BMF: Grundfreibetrag 2026, § 38b EStG, § 24b EStG, Faktorverfahren.
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