Steuerklassen-Rechner 2026

Welche Steuerklasse kommt für Sie infrage? Orientierung für Ihr Hauptarbeitsverhältnis in Deutschland.

Für unbeschränkt Steuerpflichtige. Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner, die nicht dauerhaft getrennt leben. Bei Wohnsitz im Ausland oder einer Trennung bitte die Voraussetzungen beim Finanzamt prüfen.

1 Familienstand

2 Kinder

3 Einkommensverhältnis

3 Wohnsituation

Verwitwet: Zeitpunkt prüfen

Die Einordnung hängt vom Todesjahr und Ihrer Situation ab. Im Kalenderjahr nach dem Todesfall kommt Klasse III infrage, wenn beide Partner beim Todesfall unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt lebten.

Für das Todesjahr und spätere Jahre lassen Sie die passende Klasse bitte vom Finanzamt bestätigen. Ohne diese Angaben zeigen wir keine konkrete Klasse an.

Mögliche Steuerklasse zur Orientierung

Klasse {{ empfehlung.klasse }}
Tipp: {{ empfehlung.hinweis }}
Netto mit Klasse {{ empfehlung.klasse }} berechnen →

Alle Steuerklassen im Überblick

Klasse Für wen? Grundfreibetrag 2026*
I Ledige und Geschiedene; Verwitwete je nach Zeitpunkt 12.348 €
II Alleinerziehende (+ Entlastungsbetrag 4.260 €) 12.348 € + 4.260 €*
III Auf gemeinsamen Antrag: III/V; bestimmte Verwitwete 24.696 €
IV Verheiratete: Standard IV/IV, auch mit Faktor möglich 12.348 €
V Verheiratete (Partner hat StKl III) Kein eigener Ansatz
VI Zweites und weiteres Arbeitsverhältnis (nicht pauschal versteuert) Kein eigener Ansatz

*Vereinfachte Jahreswerte für den Lohnsteuerabzug, keine Bruttolohn-Freigrenzen. Klasse II: zusätzlich 4.260 € Entlastungsbetrag bei erfüllten Voraussetzungen, plus 240 € je weiterem Kind; gegebenenfalls zeitanteilig. Weitere Pauschalen sind nicht dargestellt.

Quellen: BMF: Grundfreibetrag 2026, § 38b EStG, § 24b EStG, Faktorverfahren.

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Die Steuerklasse beeinflusst den laufenden Lohnsteuerabzug; die endgültige Einkommensteuer ergibt sich aus der Veranlagung. Diese Orientierung ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: 2026.
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