Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SelfDevelopment Personalvermittlung (Stand: 25.11.2025)
I. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen SelfDevelopment (Inhaber: Daniel Bala, Zur Inde 26, 52428 Jülich), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt, im Bereich der Arbeitsvermittlung.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung mit dem Ziel, den Kunden mit geeigneten Arbeitskandidaten zusammenzuführen.
- Die Dienstleistung umfasst insbesondere:
o Analyse der Bedürfnisse des Kunden hinsichtlich der Beschäftigung.
o Beratung bei der Auswahl des geeigneten Kandidatenprofils.
o Veröffentlichung von Rekrutierungsanzeigen auf Portalen und Kanälen des
Auftragnehmers.
o Durchführung des Rekrutierungsprozesses: Auswahl der Kandidaten,
Vorgespräche und Bewertung ihrer Qualifikationen.
o Vorstellung ausgewählter Kandidaten beim Kunden. - Charakter der Dienstleistung: Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung des Rekrutierungsprozesses als Dienstleistung (Dienstvertrag), jedoch keinen garantierten Vermittlungserfolg im Sinne eines Werkvertrags. Insbesondere wird nicht garantiert, dass ein passender Kandidat gefunden wird oder dieser die Arbeit tatsächlich antritt.
- Termine und Fristen: Leistungsfristen und Termine (insbesondere der voraussichtliche Arbeitsbeginn eines Kandidaten) sind unverbindliche Schätzungen, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich („Fixtermin“) vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte (z.B. durch Absagen seitens der Kandidaten) verursacht werden.
III. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Startgebühr: Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Startgebühr für die Initiierung des Rekrutierungsprozesses in Höhe von 300,00 € netto (in Worten: dreihundert Euro netto). Diese Gebühr fällt ausschließlich für die Aktivierung des Rekrutierungsprozesses an.
- Die Startgebühr ist nicht erstattungsfähig, unabhängig vom Ergebnis des Rekrutierungsprozesses.
- Dauer des Prozesses: Der durch die Startgebühr initiierte Rekrutierungsprozess ist auf eine maximale Dauer von 90 Tagen begrenzt. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine erfolgreiche Vermittlung stattfinden, gilt der Prozess als abgeschlossen.
- Der Rekrutierungsprozess beginnt nach Eingang der Startgebühr auf dem Konto des Auftragnehmers sowie dem Erhalt der vollständigen Stelleninformationen
(gemäß Abschnitt V.1). - Erfolgsprovision: Die endgültige Vermittlungsprovision wird gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss
der Probezeit (14 Kalendertage nach Arbeitsbeginn, siehe IV.1). Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. - Die Vermittlungsgebühr wird auf der Grundlage des Profils des tatsächlich eingestellten Kandidaten berechnet, nicht auf der Grundlage der ursprünglich gemeldeten Anforderungen.
IV. Probezeit und Garantie
- Probezeit: Die ersten 14 Kalendertage ab Arbeitsbeginn des Kandidaten gelten als Probezeit. Sollte die Zusammenarbeit während dieses Zeitraums durch eine der Parteien beendet werden, wird keine Erfolgsprovision berechnet.
- Austauschzeitraum: Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit und der daraus resultierenden Rechnungsstellung (siehe III.5) beginnt der Garantiezeitraum.
- Kostenloser Austausch (Einmaliger Ersatz): Sollte die Zusammenarbeit innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ende der Probezeit (Tag 15 bis Tag 28 der Beschäftigung) beendet werden, hat der Kunde Anspruch auf einen einmaligen, kostenlosen Austausch des Kandidaten.
- Reduzierter Austausch (50% Rabatt): Sollte die Zusammenarbeit in den darauffolgenden zwei Wochen (Tag 29 bis Tag 42 der Beschäftigung) beendet werden, bietet der Auftragnehmer einen neuen Kandidaten mit einem Rabatt von 50% auf die endgültige Erfolgsprovision an.
- Ausschluss der Garantie bei Verschulden des Kunden: Die Regelungen zur Probezeit sowie zum kostenlosen oder vergünstigten Austausch gelten nicht, wenn der Kandidat die Zusammenarbeit aufgrund von Umständen beendet, die auf unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben des Kunden zur Arbeitsstelle, zum Arbeitsumfeld, zur Unterkunft oder zu den Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen hinsichtlich Tätigkeitsbereich, Arbeitszeiten, Vergütung, Einsatzort, Art der Beschäftigung sowie der zugesagten Unterkunft (z. B. Ausstattung, Entfernung zum Arbeitsplatz, Zimmerbelegung, Sanitärverhältnisse, allgemeiner Zustand), welche dem Auftragnehmer oder dem Kandidaten nicht vor Beginn der Tätigkeit vollständig und korrekt mitgeteilt wurden. In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf die vollständige Vermittlungsprovision bestehen. Ein Anspruch auf kostenlosen oder vergünstigten Austausch des Kandidaten besteht in solchen Fällen nicht.
V. Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über die Arbeitsstelle zu geben und den vom Auftragnehmer vorbereiteten Fragenkatalog (z.B. Online-Formular) vollständig zu beantworten.
- Der Kunde ist verpflichtet, aktiv mit dem Auftragnehmer zusammenzuarbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erteilung von zeitnahem Feedback zu Kandidatenvorschlägen.
- Nach Erhalt eines Kandidatenprofils ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung mitzuteilen.
- Änderungen oder Abweichungen hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
- Nutzungsrechte an Materialien: Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien (insbesondere Fotos, Videos, Logos und Texte) zum Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung dieser Materialien in Stellenanzeigen auf der Website des Auftragnehmers, in sozialen Medien sowie auf Partnerportalen zur Bewerbung der Vakanz. Der Kunde versichert, dass er über die notwendigen Rechte an den übermittelten Materialien verfügt und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
VI. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Rekrutierungsprozess gemäß professionellen Standards durchzuführen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beginn der Rekrutierung zu verweigern, falls die Startgebühr nicht beglichen ist oder erforderliche Informationen vom Kunden fehlen.
VII. Vertragsabschluss
- Der Vertrag tritt mit der Annahme dieser AGB in Kraft. Die Annahme erfolgt konkludent (durch schlüssiges Handeln) durch die Überweisung der Startgebühr durch den Kunden.
VIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Jülich).
IX. Zahlungsverzug, Mahnverfahren und Inkasso
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
- Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
- Nach erfolgloser dritter Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben.
- In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, insbesondere Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.
- Zahlt der Kunde Teilleistungen, behält sich der Auftragnehmer vor, eingehende Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen gemäß § 367 BGB.
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Mit Freundlichen Grüßen,
Selfdevelopment Team