Fachkräfte 2027: 27 Prozent mit Einwanderungsgeschichte

· 6 Min. Lesezeit
Berufskraftfahrer steht von hinten an einem Sattelauflieger auf einem Logistikhof in Deutschland

Wissen für Arbeitgeber

27 Prozent der Beschäftigten in Deutschland haben eine Einwanderungsgeschichte, bei Berufskraftfahrern im Güterverkehr sind es 41 Prozent. Was die neuen Destatis-Zahlen für Ihre Personalplanung 2027 bedeuten und wie Sie Arbeitnehmer aus Polen legal einstellen.

Titelbild: Symbolbild (KI-generiert).

Was die Destatis-Zahlen aussagen

Am 28. September 2026 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) Zahlen aus dem Mikrozensus 2025 veröffentlicht. Danach hatte gut ein Viertel (27 Prozent) aller abhängig Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte. Gemeint sind Personen, die selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Die Angabe gilt für die Gesamtwirtschaft und bezieht sich auf alle Herkunftsländer zusammen.

Interessant für Arbeitgeber ist die Verteilung. In vielen Engpassberufen ist der Anteil deutlich höher als im Durchschnitt, in anderen deutlich niedriger. Die Übersicht zeigt eine Auswahl aus der Pressemitteilung, die für Handwerk, Transport, Produktion und Landwirtschaft relevant ist.

Wo der Anteil hoch ist und wo niedrig

Bei den Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern im Güterverkehr lag der Anteil bei 41 Prozent. Im Gerüstbau waren es 51 Prozent, in der Bodenverlegung 54 Prozent. In der Bauelektrik lag der Wert mit 29 Prozent nur knapp über dem Durchschnitt. Die Landwirtschaft gehört mit 15 Prozent zu den Engpassberufen mit dem niedrigsten Anteil.

Beruf oder BereichAnteil mit Einwanderungsgeschichte 2025
Köchinnen und Köche56 Prozent
Lebensmittelherstellung55 Prozent
Bodenverlegung54 Prozent
Gerüstbau51 Prozent
Kunststoff- und Kautschukherstellung44 Prozent
Berufskraftfahrer im Güterverkehr41 Prozent
Bauelektrik29 Prozent
Gesamtwirtschaft27 Prozent
Landwirtschaft15 Prozent

Beachten Sie: Die Zahlen beschreiben die Zusammensetzung der Belegschaften, nicht die Wünsche oder die Verfügbarkeit einzelner Gruppen. Sie sagen auch nichts über ein bestimmtes Herkunftsland aus. Wer sie in Angeboten oder Stellenanzeigen verwendet, sollte das Destatis-Datum und die Definition mit nennen.

Wo Fachkräfte fehlen: die Sicht der Bundesagentur

Ob ein Beruf als Engpassberuf gilt, bewertet die Bundesagentur für Arbeit (BA) jährlich. In der Analyse für das Jahr 2024 zeigten sich in 163 von rund 1.200 bewerteten Berufen Engpässe bei der Besetzung offener Stellen. Das ist etwa jeder achte Beruf. Zu den stärksten Engpässen zählten Pflege- und Gesundheitsberufe, Engpässe bestanden aber auch in Bau- und Handwerksberufen sowie bei Berufskraftfahrern.

Dazu passt ein zweiter Befund der BA: Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 439.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Fachkräfte, Spezialisten und Experten gemeldet. Knapp die Hälfte davon richtete sich an Engpassberufe, während von den arbeitslos gemeldeten Fachkräften nur ein Viertel eine Beschäftigung in einem Engpassberuf suchte. Die BA spricht deshalb von einem zweigeteilten Arbeitsmarkt: Trotz rund 2,7 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt fanden Unternehmen nicht immer die Fachkraft, die sie suchten.

Was das für Ihre Personalplanung 2027 bedeutet

Die folgende Einordnung ist unsere eigene Bewertung und keine Prognose von Destatis oder BA. Erstens: Wenn Belegschaften in Engpassberufen schon heute stark von Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte getragen werden, ist internationale Personalsuche in diesen Branchen kein Sonderfall, sondern Alltag. Zweitens: Wo der Anteil niedrig ist, wie in der Landwirtschaft, kann das ein Hinweis auf ein bisher wenig genutztes Suchfeld sein. Belegen lässt sich das mit den vorliegenden Zahlen nicht.

Planen Sie daher Stellen, bei denen Sie schon jetzt lange suchen, früh ein. Die BA nennt die Besetzungsdauer als einen ihrer Engpassindikatoren. Je länger Ihre Stelle offen bleibt, desto eher sollten Sie zusätzlich außerhalb des regionalen Bewerbermarkts suchen.

So stellen Sie Arbeitnehmer aus Polen legal ein

Polen ist Mitglied der Europäischen Union. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer aufhalten wollen, sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt. In der Praxis heißt das: Eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum ist für Staatsangehörige aus Polen nicht nötig. Destatis nennt die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausdrücklich als Grund, warum EU-Eingewanderte schneller in den Arbeitsmarkt finden. Von den aus der EU eingewanderten Männern zwischen 25 und 59 Jahren, die weniger als fünf Jahre in Deutschland lebten, waren 2025 nach Destatis 89 Prozent erwerbstätig, bei den Frauen 73 Prozent.

Die übrigen Pflichten bleiben bestehen. Sie schließen einen Arbeitsvertrag, melden die Beschäftigung zur Sozialversicherung, zahlen mindestens den geltenden Mindestlohn und klären Unterkunft sowie Einarbeitung. Bei Berufen, für die eine anerkannte Qualifikation verlangt wird, prüfen Sie den Nachweis vor der Zusage. Personal aus Polen unterstützt Sie dabei, passende Bewerber zu finden und die Unterlagen für Ihren Betrieb vorzubereiten.

Checkliste für Ihren Betrieb

  1. Legen Sie fest, welche Stellen seit mehr als zwei Monaten offen sind, und beschreiben Sie Aufgabe, Einsatzort und Arbeitsbeginn.
  2. Prüfen Sie, ob der Beruf eine anerkannte Qualifikation voraussetzt, und fordern Sie den Nachweis vor der Zusage an.
  3. Kalkulieren Sie Mindestlohn, Unterkunft, Anreise und Einarbeitung als getrennte Kostenpositionen.
  4. Nennen Sie in Ihren eigenen Texten Quelle, Datum und Definition, wenn Sie die Destatis-Zahlen verwenden.

Einen ersten Überblick finden Sie bei der Personalvermittlung von Personal aus Polen. Den Kostenrahmen können Sie mit dem Lohnkostenrechner strukturieren.

FAQ

Bedeutet die Zahl von 27 Prozent, dass so viele Beschäftigte aus Polen stammen?

Nein. Destatis nennt den Anteil der Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte insgesamt. Gemeint sind Personen, die selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Eine Herkunft wird in dieser Zahl nicht herausgerechnet.

Braucht ein Arbeitnehmer aus Polen eine Arbeitserlaubnis?

Nein. Polen ist Mitglied der EU, und Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer aufhalten wollen, sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt. Arbeitsvertrag, Anmeldung zur Sozialversicherung und Mindestlohn gelten wie bei jeder anderen Einstellung.

Gilt die Freizügigkeit auch für reglementierte Berufe?

Die Einreise und Arbeitsaufnahme sind frei. Ob eine Tätigkeit zusätzlich eine anerkannte Qualifikation voraussetzt, hängt vom Beruf ab und sollte vor der Zusage geklärt werden.

Warum taucht die Landwirtschaft in der Statistik mit nur 15 Prozent auf?

Destatis nennt die Landwirtschaft als Engpassberuf mit dem geringsten Anteil Beschäftigter mit Einwanderungsgeschichte, gemeinsam mit Rettungsdienst und Fleischverkauf. Warum das so ist, erklärt die Pressemitteilung nicht.

Quellen

  1. Destatis: Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte 2025 in vielen Mangelberufen überdurchschnittlich stark vertreten, Pressemitteilung Nr. N066 vom 28.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
  2. Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierte Fachkräfte weiterhin gesucht, Presseinfo Nr. 25 vom 28.05.2025 (Engpassanalyse für 2024), abgerufen am 30.09.2026
  3. FreizügG/EU, § 2: Recht auf Einreise und Aufenthalt, abgerufen am 30.09.2026

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