Mindestlohn 2026 für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
Mindestlohn 2026 - Was Arbeitgeber wissen müssen
Der Mindestlohn 2026 in Deutschland beträgt 13,90 € pro Stunde. Er gilt ausnahmslos für alle Arbeitnehmer - unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Beschäftigungsform. Das bedeutet: Auch ausländische Arbeitnehmer, Saisonkräfte, Leiharbeiter und entsandte Mitarbeiter haben vollen Anspruch auf den deutschen Mindestlohn.
Für Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen - insbesondere aus EU-Ländern wie Polen - ist das Thema besonders relevant. In diesem Ratgeber erklären wir alle Regelungen, Branchenmindestlöhne und häufige Fehler.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026 im Detail
| Zeitraum | Mindestlohn pro Stunde |
|---|---|
| Ab 01.01.2024 | 12,41 € |
| Ab 01.01.2025 | 12,82 € |
| Ab 01.01.2026 | 13,90 € |
Die Mindestlohnkommission empfiehlt die Anpassung alle zwei Jahre. Der aktuelle Satz von 13,90 € gilt seit dem 1. Januar 2026.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland:
- Deutsche Arbeitnehmer - in Vollzeit, Teilzeit und Minijob
- EU-Bürger (z. B. polnische Arbeitnehmer) - volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Drittstaatsangehörige - mit gültiger Arbeitserlaubnis
- Saisonarbeiter - auch bei kurzfristiger Beschäftigung (70-Tage-Regelung)
- Leiharbeiter - mindestens Mindestlohn, oft Equal-Pay-Anspruch
- Entsandte Arbeitnehmer - Mindestlohn gilt ab dem ersten Arbeitstag in Deutschland
Ausnahmen: Praktikanten (Pflichtpraktikum oder max. 3 Monate), Auszubildende und ehrenamtlich Tätige.
Branchenmindestlöhne - oft höher als der allgemeine Mindestlohn
In vielen Branchen, in denen ausländische Arbeitnehmer tätig sind, gelten tarifliche Mindestlöhne, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen:
| Branche | Mindestlohn 2026 | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bauhauptgewerbe (Werker) | 15,77 €/h | Bundesweit einheitlich |
| Bauhauptgewerbe (Facharbeiter West) | 19,13 €/h | Gilt in alten Bundesländern + Berlin |
| Gebäudereinigung (Innenreinigung) | 14,25 €/h | Bundesweit |
| Gebäudereinigung (Glas/Fassade) | 18,29 €/h | Bundesweit |
| Elektrohandwerk | 14,00 €/h | Bundesweit |
| Maler/Lackierer (ungelernt) | 14,50 €/h | West + Berlin |
| Maler/Lackierer (Geselle) | 17,51 €/h | West + Berlin |
| Dachdeckerhandwerk | 14,80 €/h | Bundesweit |
| Gerüstbau | 13,95 €/h | Bundesweit |
| Pflege (ungelernt) | 15,50 €/h | Bundesweit |
| Pflege (qualifiziert) | 19,50 €/h | Bundesweit |
| Fleischwirtschaft | 13,90 €/h | Allgemeiner ML |
Wichtig: Der höhere Branchenmindestlohn hat immer Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn. Erfahren Sie mehr über Gesamtkosten in unserem Artikel Was kostet Personal aus Polen?
Besonderheiten bei entsandten Arbeitnehmern
Wenn ein polnisches Unternehmen Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, gelten besondere Regeln nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG):
- Der deutsche Mindestlohn (bzw. Branchenmindestlohn) gilt ab dem ersten Arbeitstag
- Reise- und Unterbringungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden
- Überstundenzuschläge zählen nur dann zum Mindestlohn, wenn sie tatsächlich den Stundensatz erhöhen
- Die A1-Bescheinigung muss vorliegen - Details dazu im Artikel Saisonarbeiter aus Polen - Rechte & Pflichten
Anrechnung von Sachleistungen - Kost und Logis
Viele Arbeitgeber stellen ausländischen Arbeitnehmern eine Unterkunft und Verpflegung bereit. Diese Sachleistungen dürfen grundsätzlich auf den Lohn angerechnet werden - aber nur unter strengen Bedingungen:
- Die Anrechnung muss vertraglich vereinbart sein
- Die Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind einzuhalten
- Der Nettolohn darf nicht unter den Mindestlohn fallen
- Aktuelle Sachbezugswerte 2026: Frühstück 2,17 €, Mittag 3,97 €, Abendessen 3,97 €, Unterkunft max. 9,27 €/Tag
Dokumentationspflichten für Arbeitgeber
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet Arbeitgeber zur genauen Dokumentation der Arbeitszeiten. Das gilt besonders für:
- Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
- Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (u. a. Bau, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung)
- Leih- und Zeitarbeitnehmer
Die Aufzeichnungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Aufbewahrung für mindestens 2 Jahre
- Eintragung spätestens am 7. Tag nach der Arbeitsleistung
Tipp: Nutzen Sie digitale Zeiterfassungssysteme. Bei Kontrollen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) müssen Sie die Unterlagen sofort vorlegen können.
Häufige Fehler bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
- Pauschalabzüge für Unterkunft ohne vertragliche Grundlage - Verstoß gegen MiLoG
- Arbeitszeiten nicht dokumentiert - Bußgeld bis zu 30.000 €
- Branchenmindestlohn ignoriert - z. B. Bauarbeiter nur 13,90 € statt 15,77 €
- Überstunden nicht vergütet - jede Stunde muss mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden
- Stücklohn/Akkord unter Mindestlohn - auch bei Akkordarbeit muss der Stundensatz eingehalten werden
Mehr zum Thema Einstellung und rechtliche Anforderungen: Polnische Arbeiter einstellen - Der komplette Leitfaden 2026
Kontrollen durch den Zoll
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig unangemeldete Kontrollen durch - besonders in Branchen mit hohem Anteil ausländischer Arbeitnehmer:
- Bau und Baunebengewerbe
- Gastronomie und Hotellerie
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Gebäudereinigung
- Logistik und Transport
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 € und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der deutsche Mindestlohn auch für polnische Entsandte?
Ja, uneingeschränkt. Der deutsche Mindestlohn (bzw. der höhere Branchenmindestlohn) gilt ab dem ersten Arbeitstag in Deutschland - auch bei Entsendung durch ein polnisches Unternehmen.
Darf ich Unterkunftskosten vom Lohn abziehen?
Ja, aber nur innerhalb der gesetzlichen Sachbezugswerte und nur wenn vertraglich vereinbart. Der verbleibende Nettolohn muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen den Mindestlohn?
Es drohen Bußgelder bis 500.000 €, Nachzahlungspflichten für die gesamte Beschäftigungsdauer, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen.
Wie finde ich heraus, welcher Mindestlohn in meiner Branche gilt?
Prüfen Sie die aktuellen Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch SelfDevelopment - wir kennen die Regelungen für alle relevanten Branchen.
Kostenlose Rechner & Tools
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