Polnische Bauarbeiter Stundenlohn 2026: Löhne je Gewerk

· 10 Min. Lesezeit

Wissen für Arbeitgeber

Mindestens 13,90 Euro brutto je Stunde muss 2026 jeder Betrieb in Deutschland zahlen, auch an Bauarbeiter und Handwerker aus Polen. In mehreren Gewerken liegt die Untergrenze höher, bei gelernten Dachdeckern etwa bei 16,60 Euro. Ob der Handwerker bei Ihnen angestellt ist oder von einem polnischen Betrieb entsandt wird, ändert daran nichts. Es ändert aber Sozialversicherung, Meldepflichten und Zuständigkeiten.

Die Untergrenze: gesetzlicher Mindestlohn

Polnische Bauarbeiter in Deutschland erhalten mindestens denselben Lohn wie deutsche Kollegen. Das ist keine Frage der Herkunft, sondern des Gesetzes: Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) binden Arbeitgeber mit Sitz in Polen genauso wie Arbeitgeber mit Sitz in Bayern. Wer polnische Arbeiter einstellen möchte, sollte die Lohnstruktur deshalb genau kennen, denn Fehler bei der Kalkulation werden teuer.

Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Er gilt für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Nach § 20 Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland Beschäftigten mindestens diesen Betrag zu zahlen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, und auch der Sitz des Arbeitgebers ändert nichts.

Branchenmindestlöhne 2026 im Handwerk

In mehreren Gewerken liegt die Untergrenze über dem gesetzlichen Mindestlohn. Diese Branchenmindestlöhne beruhen auf Tarifverträgen, die per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder per Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe der Branche gelten, auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland. Liegt ein Branchenmindestlohn nicht unter dem allgemeinen Mindestlohn, geht er vor (§ 1 Abs. 3 MiLoG).

Gewerk Untergrenze 2026 (brutto je Stunde) Ab 2027
Dachdeckerhandwerk, ungelernt 14,96 Euro 14,96 Euro (Zoll-Übersicht)
Dachdeckerhandwerk, gelernt 16,60 Euro 17,10 Euro
Elektrohandwerke 14,93 Euro 15,49 Euro
Maler und Lackierer, Gesellen 16,13 Euro (seit 1. Juli 2026) Laufzeit bis 30. Juni 2027
Gerüstbauer, Gesellen 14,35 Euro 14,90 Euro
Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 15,00 Euro Laufzeit bis 31. Dezember 2026
Gebäudereinigung, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 Euro Laufzeit bis 31. Dezember 2026
Alle anderen Gewerke ohne Branchenmindestlohn 13,90 Euro 14,60 Euro

Stand: Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 9. Juli 2026 und Übersicht des Zolls. Für das Bauhauptgewerbe führt das BMAS derzeit keinen eigenen Branchenmindestlohn auf. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Betrieb tarifgebunden ist, denn ein Tarifvertrag kann höhere Löhne vorschreiben.

Bei 40 Wochenstunden ergibt der Mindestlohn von 13,90 Euro rund 2.409 Euro brutto im Monat, der Elektro-Mindestlohn von 14,93 Euro rund 2.588 Euro und der Mindestlohn für gelernte Dachdecker von 16,60 Euro rund 2.877 Euro (unsere Berechnung: Stundenlohn mal 40 Stunden mal 52 Wochen geteilt durch 12).

Planen Sie bereits für 2027: Der Mindestlohn für gelernte Dachdecker steigt dann auf 17,10 Euro, in den Elektrohandwerken auf 15,49 Euro und im Gerüstbau auf 14,90 Euro. Wer heute Aufträge für das kommende Jahr kalkuliert, sollte die neuen Sätze schon einrechnen. Setzen Sie Handwerker über eine Zeitarbeitsfirma ein, gilt außerdem die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung: 15,33 Euro seit 1. September 2026, 15,87 Euro ab 1. April 2027.

Anstellung oder Entsendung: was sich ändert

Ein Handwerker aus Polen kann auf zwei Arten bei Ihnen arbeiten. Entweder Sie stellen ihn selbst an, oder ein polnischer Betrieb entsendet ihn im Rahmen eines Auftrags. Die Lohnuntergrenze gilt in beiden Fällen. Der Rest unterscheidet sich deutlich.

Punkt Anstellung in Ihrem Betrieb Entsendung durch polnischen Betrieb
Arbeitgeber Ihr Betrieb Polnisches Unternehmen
Sozialversicherung Deutschland Polen, Nachweis Bescheinigung A1, voraussichtlich höchstens 24 Monate
Lohnuntergrenze Mindestlohn oder Branchenmindestlohn Ebenso, dazu Überstundensätze, Mindesturlaub, Arbeitszeitregeln (§ 2 AEntG)
Meldung Übliche Anmeldung zur Sozialversicherung Schriftliche Anmeldung beim Zoll vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleistung (§ 18 AEntG, § 16 MiLoG)
Lange Einsätze Keine Besonderheit Nach 12 Monaten, mit Mitteilung an den Zoll nach 18 Monaten, gelten zusätzlich alle Arbeitsbedingungen am Beschäftigungsort (§ 13b AEntG)

Bei einer Entsendung bleibt das polnische Sozialversicherungsrecht nur unter Bedingungen anwendbar: Das Arbeitsverhältnis zum polnischen Arbeitgeber besteht fort, dieser ist in Polen nennenswert tätig, und der Entsandte löst niemanden ab. Für Arbeitskräfte, die von ihrem Wohnort entfernt eingesetzt werden, regelt § 2 AEntG außerdem Anforderungen an gestellte Unterkünfte und Zulagen oder Erstattungen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die Einhaltung prüfen die Behörden der Zollverwaltung (§ 16 AEntG).

Sonderfall Bau: Zeitarbeit, also Arbeitnehmerüberlassung, ist in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig (§ 1b AÜG). Für Betriebe mit Sitz in einem anderen EWR-Staat gibt es eine eng gefasste Ausnahme. Klären Sie das vor Vertragsschluss.

Was neben dem Stundenlohn anfällt

Wer nur den Stundenlohn als Kalkulationsgrundlage nimmt, unterschätzt die tatsächlichen Lohnkosten. Der Grundlohn ist nur ein Teil der Abrechnung. Planen Sie diese Posten getrennt ein:

  • Zuschläge: Für Überstunden sowie Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit gelten die Regeln aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Klären Sie vorab, welche Regelung für Ihren Betrieb maßgeblich ist.
  • Sozialversicherung: Bei einer Anstellung in Deutschland zahlen Sie die Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
  • SOKA-BAU: Betriebe des Bauhauptgewerbes nehmen am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, unter anderem an der Urlaubskasse.
  • Unterkunft und Anreise: Wer stellt die Unterkunft, wer zahlt die Fahrt? Für entsandte Beschäftigte regelt § 2 AEntG Anforderungen an gestellte Unterkünfte und Erstattungen. Bei eigenen Mitarbeitern halten Sie es im Arbeitsvertrag fest.
  • Einarbeitung: erste Tage, Werkzeug, Schutzausrüstung und Sicherheitsunterweisung.

Eine ausführliche Aufstellung finden Sie in unseren Beiträgen zu den Lohnkosten für polnische Mitarbeiter und zu den Gesamtkosten für Personal aus Polen. Mit dem Lohnkostenrechner können Sie eigene Zahlen durchrechnen; prüfen Sie dabei den angezeigten Jahresstand. Was ausländische Beschäftigte mindestens erhalten, fasst unser Beitrag zum Mindestlohn 2026 für ausländische Arbeitnehmer zusammen.

Werkvertrag mit polnischem Subunternehmer

Neben Anstellung und Entsendung setzen viele Bauunternehmen polnische Subunternehmer per Werkvertrag ein. Das polnische Unternehmen übernimmt ein definiertes Gewerk und stellt einen Gesamtpreis in Rechnung, häufig als Quadratmeter- oder Pauschalpreis. Diesen Preis können Sie verhandeln. Die Mindestlöhne der eingesetzten Beschäftigten stehen dagegen nicht zur Verhandlung.

Werkverträge müssen echte Werkverträge sein. Werden die Beschäftigten faktisch in Ihren Betrieb eingegliedert und von Ihren Leuten angewiesen, droht die Einstufung als Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbständigkeit, mit erheblichen Haftungsrisiken. Im Bau kommt die Einschränkung aus § 1b AÜG hinzu.

Wichtig für Auftraggeber: Wer ein anderes Unternehmen mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet nach § 14 AEntG wie ein Bürge für dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts, auch für Nachunternehmer und eingesetzte Verleiher. § 13 MiLoG überträgt diese Haftung auf den gesetzlichen Mindestlohn. Lassen Sie sich deshalb vor der Auftragsvergabe A1-Bescheinigungen und Zoll-Anmeldung zeigen und die Zahlung der Mindestlöhne schriftlich bestätigen.

Warum die Nachfrage hoch bleibt

Laut KOFA am Institut der deutschen Wirtschaft konnten 2025 knapp 100.000 offene Stellen in Handwerksberufen rechnerisch nicht besetzt werden, fast jede zweite. In der Bauelektrik blieben mehr als sieben von zehn offenen Stellen ohne passende Arbeitslose. Neben der Bauelektrik zählen laut KOFA auch Sanitär, Heizung und Klimatechnik sowie die Dachdeckerei zu den Top-Engpassberufen, dazu Berufe im Hoch- und Tiefbau. Genau hier setzen Fachkräfte aus Polen an.

Unser Rat: Vergleichen Sie Angebote nie allein über den Stundensatz. Fragen Sie bei einer Entsendung nach A1-Bescheinigung und Zoll-Anmeldung und lassen Sie sich die Einhaltung der Branchenmindestlöhne schriftlich bestätigen.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb

  1. Gewerk zuordnen. Prüfen Sie in der BMAS- oder Zoll-Übersicht, ob für Ihre Tätigkeit ein Branchenmindestlohn gilt. Sonst sind 13,90 Euro die Untergrenze, ab 2027 14,60 Euro.
  2. Modell wählen. Für dauerhafte Verstärkung passt die eigene Anstellung, für einen befristeten Auftrag kann eine Entsendung passen. Rechnen Sie in beiden Fällen mit Monatsbeträgen.
  3. Handwerker anfragen. Nennen Sie uns Gewerk, Qualifikation und Starttermin. Personal aus Polen meldet sich persönlich und klärt mit Ihnen den passenden Weg. Jetzt Personal anfragen.

FAQ

Darf ich einem Handwerker aus Polen weniger zahlen als einem deutschen?

Nicht unter die gesetzlichen Untergrenzen. Nach § 20 MiLoG müssen Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland mindestens den Mindestlohn zahlen. Gilt für Ihr Gewerk ein Branchenmindestlohn, ist dieser maßgeblich. Bei Tarifbindung gilt der Tarifvertrag.

Was verdient ein Handwerker aus Polen in Deutschland?

Einen festen Satz gibt es nicht. Fest stehen nur die Untergrenzen: 13,90 Euro Mindestlohn oder ein höherer Branchenmindestlohn, etwa 16,60 Euro für gelernte Dachdecker. Was darüber gezahlt wird, hängt von Qualifikation, Region, Tarif und Verhandlung ab.

Wer zahlt bei einer Entsendung die Sozialversicherung?

Bei einer Entsendung von voraussichtlich höchstens 24 Monaten bleibt das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats anwendbar, nachgewiesen mit der Bescheinigung A1. Für diese Beschäftigten werden dann in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, es gelten die Regeln des Entsendestaats.

Wer kontrolliert die Mindestlöhne?

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen, ob Arbeitgeber die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten (§ 16 AEntG).

Gibt es 2026 einen Mindestlohn im Bauhauptgewerbe?

In der BMAS-Übersicht vom 9. Juli 2026 ist für das Bauhauptgewerbe kein eigener Branchenmindestlohn aufgeführt. Untergrenze ist dann der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro, ab 2027 14,60 Euro. Ist Ihr Betrieb tarifgebunden, gelten die Tariflöhne.

Müssen polnische Bauarbeiter bei der SOKA-BAU gemeldet werden?

Gehört Ihr Betrieb zum Bauhauptgewerbe, nimmt er am Sozialkassenverfahren der SOKA-BAU teil. Auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Beschäftigte für Bauarbeiten nach Deutschland entsenden, können dem Urlaubskassenverfahren unterliegen. Klären Sie den Einzelfall direkt mit der SOKA-BAU.

Kann ich den Stundensatz eines polnischen Subunternehmers frei verhandeln?

Den Preis für das Werk ja, sofern es ein echter Werkvertrag ist. Für Mindestlohn und Sozialversicherung seiner Beschäftigten bleibt der Subunternehmer verantwortlich. Als Auftraggeber haften Sie aber nach § 14 AEntG wie ein Bürge, wenn er das Mindestentgelt nicht zahlt.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1, Stand: 05.11.2025
  2. Mindestlohngesetz, § 1, § 13, § 16 und § 20, abgerufen am 01.10.2026
  3. BMAS: Branchenmindestlohn, Stand: 09.07.2026
  4. Zoll: Übersicht Branchen-Mindestlöhne, abgerufen am 01.10.2026
  5. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 2, § 4, § 13b, § 14, § 16 und § 18, abgerufen am 01.10.2026
  6. Zoll: Sozialversicherung, Regelungen innerhalb der EU (Entsendung, Bescheinigung A1), abgerufen am 01.10.2026
  7. GKV-Spitzenverband, DVKA: Entsendung von abhängig beschäftigten Personen, abgerufen am 01.10.2026
  8. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 1b, abgerufen am 01.10.2026
  9. KOFA Kompakt 7/2026: Fachkräftesicherung im Handwerk (IW Köln), Stand: 06/2026
  10. SOKA-BAU: Sozialkassen der Bauwirtschaft, abgerufen am 01.10.2026

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