Unterkünfte für polnische Arbeiter — Was Arbeitgeber beachten müssen

· 5 Min. Lesezeit
Wohngebäude in Deutschland - Unterkünfte für polnische Arbeiter

Warum die Unterkunft so wichtig ist

Für viele polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, ist die Unterkunft ein entscheidender Faktor bei der Arbeitgeberwahl. Wer gute Wohnbedingungen bietet, hat bei der Rekrutierung einen klaren Vorteil. Gleichzeitig gelten strenge rechtliche Vorgaben, die Arbeitgeber kennen müssen.

Ob Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Fachkräfte auf der Baustelle oder Produktionsmitarbeiter im Schichtbetrieb - die Unterkunft für polnische Arbeiter ist häufig Teil des Gesamtpakets. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Standards gelten, was die Unterkunft kosten darf und wie Sie rechtssicher vorgehen.

Gesetzliche Mindeststandards für Arbeitgeberunterkünfte

Die Anforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geregelt:

Anforderung Standard
Wohnfläche pro Person Mind. 8 m² (Einzelzimmer), 6 m² (Mehrbettzimmer)
Max. Personen pro Zimmer Empfehlung: max. 4 Personen
Sanitäranlagen 1 Dusche + 1 WC pro 6 Personen
Waschgelegenheit 1 Waschbecken pro 3 Personen
Küche/Kochgelegenheit Herdplatten + Kühlschrank + Spüle
Heizung Mindesttemperatur 20°C
Belüftung Fenster zum Öffnen oder mechanische Lüftung
Beleuchtung Tageslicht + elektrisches Licht
Brandschutz Rauchmelder, Feuerlöscher, Fluchtwege
Möblierung Bett, Schrank, Tisch, Stuhl pro Person

Wichtig: Die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft führen regelmäßig unangemeldete Kontrollen durch, insbesondere in der Landwirtschaft und auf Baustellen. Verstöße können Bußgelder bis zu 25.000 € nach sich ziehen.

Arten von Unterkünften

Gemeinschaftsunterkünfte auf dem Betriebsgelände

  • Geeignet für: Saisonarbeiter, Erntehelfer, Baustellenpersonal
  • Vorteile: Kurze Wege, günstig, einfache Verwaltung
  • Nachteile: Hohe Anforderungen an Brandschutz und Hygiene, Genehmigungspflicht
  • Kosten: 100 - 200 €/Person/Monat (Abschreibung + Betriebskosten)

Angemietete Wohnungen

  • Geeignet für: Langfristig beschäftigte Fachkräfte, kleinere Teams
  • Vorteile: Bessere Wohnqualität, Integration in Nachbarschaft
  • Nachteile: Höhere Kosten, Mietvertrag-Management, Möblierung nötig
  • Kosten: 250 - 500 €/Person/Monat (Warmmiete anteilig)

Container und Mobilheime

  • Geeignet für: Temporäre Baustellen, abgelegene Standorte
  • Vorteile: Schnell aufstellbar, mobil, skalierbar
  • Nachteile: Genehmigungspflicht, begrenzte Wohnqualität
  • Kosten: 150 - 350 €/Person/Monat (Miete + Betrieb)

Anrechnung der Unterkunft auf den Lohn

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Unterkunft bereitstellen, dürfen Sie die Kosten grundsätzlich auf den Lohn anrechnen. Dabei gelten die Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):

Sachbezug 2026 Wert pro Tag Wert pro Monat
Unterkunft 9,27 € 278,10 €
Frühstück 2,17 € 65,10 €
Mittagessen 3,97 € 119,10 €
Abendessen 3,97 € 119,10 €
Vollverpflegung 10,11 € 303,30 €

Entscheidende Regel: Der Nettolohn nach Abzug der Sachbezüge darf niemals unter den Mindestlohn fallen! Bei einem Mindestlohn von 13,90 €/h und 8 Stunden/Tag bedeutet das: Der Nettobarlohn muss mindestens 111,20 € pro Tag betragen. Weitere Details: Mindestlohn 2026 für ausländische Arbeitnehmer.

Voraussetzungen für die Anrechnung

  • Die Anrechnung muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein
  • Der Arbeitnehmer muss freiwillig zustimmen
  • Die Unterkunft muss den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen
  • Die Anrechnung darf den Sachbezugswert nicht überschreiten

Unterkunft in der Praxis - Tipps für Arbeitgeber

Vor der Ankunft

  • Unterkunft renovieren und komplett einrichten (Bettwäsche, Handtücher, Kochgeschirr)
  • WLAN bereitstellen (wichtig für Kontakt zur Familie!)
  • Informationsblatt in polnischer Sprache (Hausordnung, Müllentsorgung, Notfallnummern)
  • Rauchmelder und Feuerlöscher prüfen

Während des Aufenthalts

  • Regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsbereiche organisieren
  • Ansprechpartner für Reparaturen und Probleme benennen
  • Respektvoller Umgang - die Unterkunft ist das Zuhause Ihrer Mitarbeiter

Was Arbeitnehmer schätzen

  • WLAN - Kontakt zur Familie ist wichtig
  • Eigener Kühlschrank-Bereich - Polnische Mitarbeiter kochen gerne selbst
  • Fahrradverleih oder ÖPNV-Ticket - Mobilität abseits der Arbeit
  • Gemeinschaftsraum - Sozialer Treffpunkt nach Feierabend

Sonderfall: Fleischwirtschaft und Werkvertragsarbeiter

Seit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz (2021) gelten für die Fleischwirtschaft besonders strenge Regeln:

  • Werkverträge und Leiharbeit in der Kernproduktion sind verboten
  • Arbeitgeber sind für die Unterkunft direkt verantwortlich (auch bei Subunternehmern)
  • Mindeststandards wurden verschärft und Kontrollen intensiviert

Diese Regelung gilt als Vorbild für andere Branchen - auch in der Landwirtschaft und im Bau werden die Kontrollen strenger.

Kosten im Überblick

Kostenart Bandbreite pro Person/Monat
Gemeinschaftsunterkunft (eigen) 100 - 200 €
Angemietete Wohnung (anteilig) 250 - 500 €
Container/Mobilheim 150 - 350 €
Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung) 50 - 100 €
WLAN 5 - 15 €
Reinigung (extern) 30 - 60 €

Die Gesamtkosten für die Beschäftigung polnischer Arbeiter inklusive Unterkunft finden Sie im Artikel Was kostet Personal aus Polen?

So unterstützt SelfDevelopment

SelfDevelopment berät Sie nicht nur bei der Personalvermittlung, sondern auch bei der Organisation der Unterkunft. Wir kennen die Anforderungen aus der Praxis und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die Ihren Mitarbeitern gefällt und den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Den kompletten Einstellungsprozess beschreiben wir im Leitfaden: Polnische Arbeiter einstellen.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, eine Unterkunft zu stellen?

Eine generelle Pflicht besteht nicht (Ausnahme: Fleischwirtschaft unter bestimmten Umständen). In der Praxis ist die Bereitstellung einer Unterkunft jedoch fast immer notwendig, um polnische Arbeitnehmer zu gewinnen - besonders bei Saisonarbeit und auf Baustellen.

Wie viel darf ich für die Unterkunft vom Lohn abziehen?

Maximal den Sachbezugswert von 9,27 €/Tag (278,10 €/Monat). Der verbleibende Nettolohn muss über dem Mindestlohn liegen. Der Abzug muss vertraglich vereinbart sein.

Wer kontrolliert die Unterkünfte?

Die Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaft und der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) führen Kontrollen durch - oft unangemeldet. In der Landwirtschaft gibt es saisonale Schwerpunktkontrollen.

Was passiert bei Verstößen gegen die Mindeststandards?

Bußgelder bis 25.000 €, Anordnung zur sofortigen Räumung, negative Presse und Reputationsschäden. Im Wiederholungsfall drohen höhere Strafen und ggf. Beschäftigungsverbote. Lassen Sie sich beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.

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